Niederösterreichische Sachkundeverordnung

Die NÖ Landesregierung anerkennt den Wiener Hundeführschein als Prüfung für ihre gelisteten Hunde.

Nachstehend die gesetzlichen Bestimmungen, falls Sie einen Hund besitzen, der unter die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes fällt.

a) Das NÖ Hundehaltesgesetz – die gesetzlichen Bestimmungen
b) Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung – die Durchführungsbestimmungen (mit Formular)

Wichtige Bestimmungen zur Erlangung des Sachkundenachweises („Hundeführschein“):

1. Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung;

2. Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung; (Als praktische Ausbildung wird auch jede Prüfung des ÖKV anerkannt; in diesem Fall muss nur die theoretische Ausbildung absolviert werden.);

3. Erlangung der Bestätigung über die positive Absolvierung der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung

Fristen:

Nach § 13 des NÖ Hundehaltegesetzes haben Personen, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes (das war am 29. Jänner 2010) einen oder mehrere Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial halten, binnen 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes (also bis zum 29. Juli 2010) die Anzeige an die Gemeinde gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise vorzulegen. Die Vorlage des Nachweises der erforderlichen Sachkunde nach § 4 Abs. 2 ist nicht notwendig, wenn der Hund zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes älter als 8 Jahre war.

Nach § 4 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes hat der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, der oder die zum Zeitpunkt der Anzeige über keinen Sachkundenachweis verfügt, diesen binnen 6 Monaten ab der Anzeige der Haltung des Hundes der Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist der Sachkundenachweis innerhalb des ersten Lebensjahres vorzulegen.

Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Bitte wenden Sie sich an einen der gelisteten Trainer in ihrer Nähe. Dieser ist berechtigt, Sie zur Ausbildung ihres Hundes anzuleiten und die erlangten Kenntnisse zu überprüfen (und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Bestätigung über die positive Absolvierung der Ausbildung auszustellen).

Trainerliste (Stand 12. März 2018)
Ausbildungsbestätigungsformular
Sachkundenachweis für Niederösterreich (gemäß NÖ-Sachkundeverordnung)